23.07.2019 - Tags:

Nicht nur Bio, sondern Bioland!

Gerade in Zeiten des Bio-Booms wird es immer wichtiger, den Unterschied zwischen EU-Bio und Verbands-Bio von z.B. Bioland oder Demeter, zu erklären, denn "Bio" ist nicht gleich "Bio".
 

EU-Bio

Die europaweit einheitlich vorgeschriebenen Richtlinien aus Brüssel, die sogenannte EG-Öko-Verordnung, stellen den Mindeststandard dar, den ein biologisch erzeugtes Produkt erfüllen muss. Dazu zählt zum Beispiel, dass keinerlei chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden.
In der Tierhaltung sind unter anderem Hormone und der vorbeugende Einsatz von Antibiotika ausgeschlossen, dafür gibt es mehr Platz und Auslauf als in der konventionellen Landwirtschaft. Hier soll es allerdings nicht näher um konventionell vs. bio gehen.
 

Verbands-Bio

Die Anbau-Verbände sind teilweise bereits deutlich älter als die EU-Verordnung (Bioland 1971, Demeter 1932). Sie sind aus dem Bewusstsein heraus entstanden, dass die Landwirtschaft eine besondere Verantwortung gegenüber den Tieren, Pflanzen, der Umwelt und letztendlich auch dem Menschen hat.
Ihre Vorgaben gehen in nahezu allen Bereichen über die der EU hinaus. So dürfen beispielsweise pro Hektar bewirtschaftetem Land nach EU-Richtlinie 40% mehr Legehennen gehalten werden als auf einem Bioland-Betrieb. Das soll sicherstellen, dass ausreichend Futter selbst erzeugt und auch der Mist gut verwertet werden kann. Auch bei Menge und Art der Düngung oder Zusatzstoffen in der Verarbeitung schreiben Verbände höhere Standards vor.
Eine gut aufbereitete Liste zu Unterschieden zwischen Bioland-Richtlinien und der EG-Öko-Verordnung (erstellt von Bioland) ist [hier] zu finden.


Wir von "Gut Paulinenwäldchen" sind Mitglied beim Bioland-Verband
- aus Überzeugung - und das nun schon seit 20 Jahren.
Einmal jährlich wird der Betrieb quasi auf den Kopf gestellt und alle Bereiche, sei es Stall oder Acker, werden kontrolliert.

In unserem Laden und im Online-Shop finden Sie neben unserem eigenem Gemüse und Fleisch, die das Bioland-Logo tragen dürfen, auch Produkte von Herstellern, die entweder einem anderen Verband angehören oder „nur“ nach der EU-Verordnung wirtschaften.


Gemeinsam für die Umwelt und die Zukunft!

Besser geht immer! Auch die Bioland-Richtlinien sind nicht perfekt.
So gibt es beispielsweise wenig konkreten Vorgaben für Blühstreifen auf dem Acker. Hier konnten wir in Kooperation mit dem Blütenparadies Aachen bereits etwas bewegen.

Für die Zukunft wünschen wir uns, die Zusammenhänge zwischen Lebensmittelproduktion, Umwelt und Nachhaltigkeit möglichst vielen Menschen näher bringen zu können, z.B. mit unseren Bildungsangeboten für Jung und Alt.
Wir sind der Überzeugung, dass wir alle – Produzenten und Konsumenten – uns erheblich mehr anstrengen müssen, um den kommenden Herausforderungen, wie den Folgen des Klimawandels und der Globalisierung, ein wenig entgegensetzen zu können.

 

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